Nachsorge von Schrittmachern, implantierbaren Kardiovertern/Defibrillatoren und Resynchronisationsgeräten
Schlägt das Herz zu langsam, kann es notwendig werden, einen Schrittmacher zu implantieren. Abhängig von der Art der Rhythmusstörung werden Schrittmacher mit einer oder zwei Elektroden implantiert. Bei Herzschwäche kann es auch notwendig sein, eventuell noch eine dritte Elektrode zur Stimulation der linken Herzhälfte zu implantieren. Seit einigen Jahren wird diese Stimulationsart aber zusehends durch eine Stimulation in einem bestimmten Bereich der „Herzelektrik“ (so genanntes HIS-Bundel-Pacing oder LBB-Area-Pacing) ersetzt.
Bei Patienten mit einem besonders hohen Risiko für Infektionen (z.B. bei Dialyse-Patienten) kann der Schrittmacher auch direkt in die rechte Herzkammer implantiert werden. Man spricht dann von kabellosen Schrittmachern (engl. leadless pacer).
Patienten nach einem Herzinfarkt entwickeln nicht selten durch die reduzierte Pumpleistung eine Herzschwäche. Treten dann Rhythmusstörungen im Bereich der Herzkammer auf (nicht anhaltende oder anhaltende Kammertachykardien), kann dies als Vorbote des plötzlichen Herztodes interpretiert werden. Hier hilft der implantierbare Kardioverter/Defibrillator, der diese Rhythmusstörungen erkennt und adäquat behandeln kann.
Bei der Kontrolle von diesen Geräten werden der Zustand der Batterie, der Elektroden und die elektrischen Parameter überprüft. Die meisten implantierten Geräte haben auch eine Speicherfunktion, um relevante Rhythmusstörungen selbstständig zu erkennen und zu dokumentieren. Ein spezielles Gerät zur Detektion von Rhythmusstörungen ist der Eventrekorder, der mit einem kleinen Schnitt unter die Haut implantiert wird. Dies ist manchmal notwendig, um selten auftretende Ereignisse, wie zum Beispiel Ohnmachtsanfälle, weiter abzuklären.